Qualifizierte Unterstützung für Familien in belastenden Lebensphasen

Mütterpflege nach 

§24 h SGB V 

§38 SGB V

Mütterpflege unterstützt Familien rund um Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett.

Die Leistungen können – bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung – über die Krankenkasse abgerechnet werden, wenn keine andere Person im Haushalt unterstützen kann - z.b. bei Berufstätigkeit, eigener Erkankung oder bei alleinbegleitenden Personen. 


Haushaltshilfe nach 

§ 38SGB V

Eine Haushaltshilfe kann nach einer Operation oder einem Unfall über die Krankenkasse beantragt werden, wenn im Haushalt keine Unterstützung vorhanden ist, z. B. wegen Berufstätigkeit oder eigener Erkrankung. 


Häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um unsere Unterstützung nach §24 h und §38 SGB V.

Unsere FAQ hilft Euch, schnell Klarheit zu bekommen.

Ansprechpartnerin

Silvia Meyer

Jetzt Kontakt aufnehmen:

Telefonnummer : 08402/9381903
E-Mail: [email protected]

Kontaktiere uns unkompliziert

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf “Zustimmen & anzeigen”, um zuzustimmen, dass die erforderlichen Daten an Google Maps weitergeleitet werden, und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in unserer Datenschutz. Du kannst deine Zustimmung jederzeit widerrufen. Gehe dazu einfach in deine eigenen Cookie-Einstellungen.

Zustimmen & anzeigen

Einfaches Kontaktformular nutzen

Unser benutzerfreundliches Formular ermöglicht schnelle und direkte Kontaktaufnahme ohne Umwege.

Schnelle Rückmeldung garantiert

Wir antworten zeitnah, damit Sie rasch die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

Persönliche Beratung auf Wunsch

Neben dem Formular stehen wir auch telefonisch oder per E-Mail für individuelle Fragen bereit.