Qualifizierte Unterstützung für Familien in belastenden Lebensphasen
Mütterpflege nach
§24 h SGB V
§38 SGB V
Mütterpflege unterstützt Familien rund um Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett.
Die Leistungen können – bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung – über die Krankenkasse abgerechnet werden, wenn keine andere Person im Haushalt unterstützen kann - z.b. bei Berufstätigkeit, eigener Erkankung oder bei alleinbegleitenden Personen.
Haushaltshilfe nach
§ 38SGB V
Eine Haushaltshilfe kann nach einer Operation oder einem Unfall über die Krankenkasse beantragt werden, wenn im Haushalt keine Unterstützung vorhanden ist, z. B. wegen Berufstätigkeit oder eigener Erkrankung.
Häufig gestellte Fragen zu unseren Leistungen
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um unsere Unterstützung nach §24 h und §38 SGB V.
Unsere FAQ hilft Euch, schnell Klarheit zu bekommen.
Ansprechpartnerin
Silvia Meyer
Jetzt Kontakt aufnehmen:
Telefonnummer : 08402/9381903
E-Mail: [email protected]
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